Dieser Leitfaden richtet sich an Betreiber von Banken und Finanzdienstleistern und zeigt, worauf es beim BFSG ankommt: wer betroffen ist, welche Barrieren auf Finanz-Websites häufig auftreten und wie du sie behebst. Er ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Wer betroffen ist
Bankdienstleistungen für Verbraucher gehören zu den ausdrücklich vom European Accessibility Act und vom BFSG erfassten Bereichen. Die Kleinstunternehmen-Ausnahme spielt hier praktisch kaum eine Rolle. Für Banken und Finanzdienstleister sind die Anforderungen daher besonders klar einschlägig.
Ob die Pflicht für dich gilt, klärt im Detail der Ratgeber Bin ich vom BFSG betroffen?.
Typische Barrieren auf Finanz-Websites
- Online-Banking: Kontoübersichten und Überweisungsmasken, die nicht vollständig per Tastatur bedienbar oder für Screenreader nicht nachvollziehbar sind.
- Antragsstrecken: Konto- und Kreditanträge mit komplexen, schlecht beschrifteten Formularen und unklaren Fehlermeldungen.
- Zeitlimits: Session-Timeouts ohne Warnung und ohne Möglichkeit zu verlängern erschweren die Bedienung erheblich.
- Dokumente als PDF: Kontoauszüge und Vertragsunterlagen als nicht barrierefreie PDFs ohne Textebene.
Was konkret zu tun ist
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Grundlagen: Was ist das BFSG? · Website barrierefrei machen · WCAG 2.1 AA Checkliste
Häufige Fragen
- Sind Banken und Finanzdienstleister vom BFSG betroffen?
- Ja. Bankdienstleistungen für Verbraucher gehören zu den ausdrücklich vom European Accessibility Act und vom BFSG erfassten Bereichen. Die Kleinstunternehmen-Ausnahme spielt hier praktisch kaum eine Rolle.
- Worauf kommt es beim Online-Banking an?
- Auf vollständige Tastaturbedienbarkeit, klar beschriftete Antragsstrecken, faire Zeitlimits mit Warnung und Verlängerungsmöglichkeit sowie barrierefreie PDF-Dokumente.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung deiner konkreten Situation wende dich an einen Rechtsanwalt.
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