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BFSG für Handwerksbetriebe

Zuletzt aktualisiert: 1. August 2026

Dieser Leitfaden richtet sich an Betreiber von Handwerksbetrieben und zeigt, worauf es beim BFSG ankommt: wer betroffen ist, welche Barrieren auf Handwerker-Websites häufig auftreten und wie du sie behebst. Er ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Wer betroffen ist

Viele Handwerker-Websites sind reine Informationsseiten ohne Vertrags- oder Verkaufsfunktion. Solche Seiten fallen häufig nicht unter das BFSG. Sobald aber eine Online-Terminbuchung, eine verbindliche Angebotsanfrage mit Vertragscharakter oder ein Shop hinzukommt, ändert sich die Einschätzung. Für reine Dienstleistungen kann zudem die Kleinstunternehmen-Ausnahme greifen.

Ob die Pflicht für dich gilt, klärt im Detail der Ratgeber Bin ich vom BFSG betroffen?.

Typische Barrieren auf Handwerker-Websites

Was konkret zu tun ist

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Grundlagen: Was ist das BFSG? · Website barrierefrei machen · WCAG 2.1 AA Checkliste

Häufige Fragen

Ist meine Handwerker-Website vom BFSG betroffen?
Reine Informationsseiten ohne Vertrags- oder Verkaufsfunktion fallen häufig nicht darunter. Mit Online-Terminbuchung, verbindlicher Angebotsanfrage oder Shop ändert sich das; für Dienstleistungen kann zudem die Kleinstunternehmen-Ausnahme greifen.
Was sollten Handwerksbetriebe zuerst prüfen?
Kontakt- und Anfrageformulare, die Tastaturbedienung des Menüs, Alternativtexte für Referenzbilder und ausreichende Kontraste der Firmenfarben.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung deiner konkreten Situation wende dich an einen Rechtsanwalt.

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