Dieser Leitfaden richtet sich an Betreiber von Arztpraxen und zeigt, worauf es beim BFSG ankommt: wer betroffen ist, welche Barrieren auf Praxis-Websites häufig auftreten und wie du sie behebst. Er ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Wer betroffen ist
Praxen bieten überwiegend Dienstleistungen an. Für reine Dienstleistungen greift die Ausnahme für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz), unter die viele kleinere Praxen fallen. Das ist aber im Einzelfall zu prüfen: Sobald über die Website ein elektronischer Dienst wie eine Online-Terminbuchung oder ein Patientenportal angeboten wird, kann die Bewertung anders ausfallen. Unabhängig von der reinen Pflichtfrage ist Barrierefreiheit gerade in der Gesundheitsversorgung ein starkes Argument.
Ob die Pflicht für dich gilt, klärt im Detail der Ratgeber Bin ich vom BFSG betroffen?.
Typische Barrieren auf Praxis-Websites
- Online-Terminbuchung: Kalender- und Buchungs-Widgets, die sich nicht per Tastatur bedienen lassen oder deren Status für Screenreader unsichtbar bleibt.
- Kontakt- und Rückrufformulare: Eingabefelder ohne verknüpftes Label und Fehlermeldungen, die nur farblich markiert sind.
- Zu geringe Kontraste: Öffnungszeiten, Hinweise und Buttons in hellem Grau, die die Mindestkontraste nicht erreichen.
- PDF-Downloads: Anamnese- und Aufnahmebögen als eingescannte, nicht maschinenlesbare PDFs ohne Textebene.
Was konkret zu tun ist
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Grundlagen: Was ist das BFSG? · Website barrierefrei machen · WCAG 2.1 AA Checkliste
Häufige Fragen
- Ist meine Arztpraxis vom BFSG betroffen?
- Praxen erbringen überwiegend Dienstleistungen, für die die Kleinstunternehmen-Ausnahme greifen kann. Sobald die Website elektronische Dienste wie Online-Terminbuchung oder ein Patientenportal anbietet, sollte die Betroffenheit im Einzelfall geprüft werden.
- Was sind die häufigsten Barrieren auf Praxis-Websites?
- Am häufigsten sind nicht tastaturbedienbare Terminbuchungen, Kontaktformulare ohne verknüpfte Labels, zu geringe Kontraste und eingescannte PDF-Formulare ohne Textebene.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung deiner konkreten Situation wende dich an einen Rechtsanwalt.
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